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   AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15   

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https://dejure.org/2016,24130
AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15 (https://dejure.org/2016,24130)
AG Aachen, Entscheidung vom 03.02.2016 - 115 C 395/15 (https://dejure.org/2016,24130)
AG Aachen, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 115 C 395/15 (https://dejure.org/2016,24130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten durch eine markengebundene Kfz-Fachwerkstatt nach einem Verkehrsunfall; Grundsätze zur Bestimmung der Erforderlichkeit von geltend gemachten Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kosten des Gutachters nach Verkehrsunfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Streit um Erstattung von Reparaturkosten - Vorlegen der Rechnung ist entscheidend

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15
    Er soll zwar vollen Ersatz verlangen können, aber an dem Schadensfall nicht verdienen (st. Rspr., vgl nur BGH, Urt. v. 18.10.2011, VI ZR 17/11 m. w. N.).

    Auch das Landgericht Aachen führt in seinem Urteil weiter aus, dass der Schutz des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten schon dadurch bewerkstelligt werde, dass dieser nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen könne, auch wenn zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet hat (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 18.10.2011, VI ZR 17/11 m. w. N).

  • LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12

    Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze

    Auszug aus AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15
    Etwas anderes ist für den hiesigen Fall auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12) nicht zu entnehmen.

    Auch das Landgericht Aachen führt in seinem Urteil weiter aus, dass der Schutz des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten schon dadurch bewerkstelligt werde, dass dieser nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen könne, auch wenn zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet hat (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 18.10.2011, VI ZR 17/11 m. w. N).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15
    Erforderlich sind solche Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urt. v. 12.04.2011, VI ZR 300/09).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15
    Das entsprechende Werkstatt- und Prognoserisiko trägt der Schädiger, falls dem Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, Urt. vom 21.11.2014- 37 C 11789/11).
  • AG Neu-Ulm, 10.05.2017 - 4 C 343/17
    Nach dem auch insoweit geltenden subjektbezogenen Maßstab kommt es maßgeblich darauf an, ob der Geschädigte ein Ergänzungsgutachten im Zeitpunkt der Beauftragung für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung für erforderlich halten durfte, um dadurch einen Rechtsstreit zu vermeiden (AG Aachen, Urteil vom 03.02.2016, 115 C 395/15).
  • AG Ahrensburg, 17.04.2019 - 49 C 1084/18

    Unfallregulierung, Reparaturkosten

    Die Ersaizfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, so dass etwaige Mehraufwendungen dem Schädiger nicht zuzurechnen sind (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2013, 37 C 11789/11: AG Aachen, Urteil vom 3.2.2016, 115 C 395/15).
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